# Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK

Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.546 Euro |
| Mindestbetrag | 219 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | jährliche Antragstellung über den Sammelantrag des Bundeslandes, in der Regel bis 15. Mai |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bewirtschaftung des gesamten Betriebs nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 für die Dauer des Verpflichtungszeitraums
- Verpflichtungszeitraum in der Regel fuenf Jahre
- Kontrolle und Zertifizierung durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle
- Aquakultur und Bienenhaltung sind ausgenommen
- zusätzlich bis zu 40 Euro je Hektar und höchstens 600 Euro je Unternehmen für Transaktionskosten möglich

## Kombinierbarkeit

Kuerzungen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Öko-Regelungen 1, 4 und 6 zur Vermeidung von Doppelförderung. Die Beträge entfallen bei Öko-Regelung 1 und werden bei Öko-Regelung 4 um 50 Euro je Hektar abgesenkt.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK beantragen?

Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK richtet sich an Landwirtschaft, Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Bewirtschaftung des gesamten Betriebs nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 für die Dauer des Verpflichtungszeitraums

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK?

Der Höchstbetrag beträgt 1.546 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK beantragen?

jährliche Antragstellung über den Sammelantrag des Bundeslandes, in der Regel bis 15. Mai Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK mit anderen Förderungen kombinieren?

Kuerzungen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Öko-Regelungen 1, 4 und 6 zur Vermeidung von Doppelförderung. Die Beträge entfallen bei Öko-Regelung 1 und werden bei Öko-Regelung 4 um 50 Euro je Hektar abgesenkt. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2026-2029.pdf
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-oekologischer-anbauverfahren-einfuehrung-und-beibehaltung-oekolandbau-nach-gak
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-oekologischer-anbauverfahren-einfuehrung-und-beibehaltung-oekolandbau-nach-gak
