# Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)

Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023, Antragsphase beendet |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsphase beendet, keine Neuanträge möglich
- Damals antragsberechtigt: gewerbliche Unternehmen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität) beantragen?

Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsphase beendet, keine Neuanträge möglich

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität) beantragen?

Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023, Antragsphase beendet Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://nationale-leitstelle.de/unterstuetzung-foerderung/foerderprogramme/foerderprogramme-in-umsetzung/
- Antragstellung: https://nationale-leitstelle.de/unterstuetzung-foerderung/foerderprogramme/foerderprogramme-in-umsetzung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-nicht-oeffentlich-zugaenglicher-schnellladeinfrastruktur-fuer-kmu-und-grossunte
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-nicht-oeffentlich-zugaenglicher-schnellladeinfrastruktur-fuer-kmu-und-grossunte
