# Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Der Bund fördert Investitionen in Schieneninfrastruktur öffentlicher, nicht bundeseigener Eisenbahnen mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Förderfähig sind Ersatz-, Ausbau- und Neubauinvestitionen in Strecken und Serviceeinrichtungen einschließlich Hafenbahnen. Planungskosten sind mit 50 Prozent förderfähig, soweit sie 13 Prozent der Baukosten nicht übersteigen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Antragsfrist jährlich zum 31. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind öffentliche, nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Hafenbahnen
- Die Infrastruktur muss diskriminierungsfrei zugänglich sein
- Die Strecke muss dem Schienengüterfernverkehr über mindestens 50 Kilometer dienen
- Antragsfrist ist der 31. Oktober des Jahres vor dem Förderjahr

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) beantragen?

Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind öffentliche, nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Hafenbahnen

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) beantragen?

Antragsfrist jährlich zum 31. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Foerderung_SGFFG/foerderung_sgffg_node.html
- Antragstellung: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Foerderung_SGFFG/foerderung_sgffg_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-nach-dem-schienengueterfernverkehrsnetzfoerderungsgesetz-sgffg-bundesministeriu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-nach-dem-schienengueterfernverkehrsnetzfoerderungsgesetz-sgffg-bundesministeriu
