# Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein

Einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten nach Paragraf 33 und Paragraf 41 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Flankierend berät die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI Kreise, Städte und Gemeinden bei Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 150.000 Euro |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Natur und Umwelt, Sonstiges |
| Frist | 30. Juni 2029 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kreis oder kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein
- Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts nach EWKG
- Fertigstellung innerhalb der gesetzlichen Frist

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein beantragen?

Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kreis oder kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein?

Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein beantragen?

30. Juni 2029 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/klimaschutz/klimaanpassung.html
- Antragstellung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/klimaschutz/klimaanpassung.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-kommunaler-klimaanpassungskonzepte-nach-dem-energiewende-und-klimaschutzgesetz
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-kommunaler-klimaanpassungskonzepte-nach-dem-energiewende-und-klimaschutzgesetz
