# Förderung Heizungstausch im Land Bremen

Ergänzende Landesförderung für den Ersatz fossiler Wärmeerzeuger und elektrischer Widerstandsheizungen in Bestandsgebäuden durch Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe oder Solarkollektoranlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe. Die Landesförderung war so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erreicht. Das Programm ist zum 31.08.2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Bremen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Heizung, Energie, Sanierung |
| Frist | Ausgelaufen zum 31.08.2025, keine neuen Anträge |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestandsgebäude im Land Bremen
- Ersatz einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Stromdirektheizung oder einer mindestens 15 Jahre alten Gaszentralheizung
- Antragstellung war nur bis 31.08.2025 möglich
- Für laufende Verfahren: Maßnahme innerhalb von 13 Monaten nach Zuwendungsbescheid abschließen
- Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss

## Kombinierbarkeit

War aufstockend zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konzipiert

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung Heizungstausch im Land Bremen beantragen?

Förderung Heizungstausch im Land Bremen richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bestandsgebäude im Land Bremen

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung Heizungstausch im Land Bremen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung Heizungstausch im Land Bremen?

Das Programm gilt in Bremen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung Heizungstausch im Land Bremen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung Heizungstausch im Land Bremen beantragen?

Ausgelaufen zum 31.08.2025, keine neuen Anträge Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung Heizungstausch im Land Bremen mit anderen Förderungen kombinieren?

War aufstockend zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konzipiert Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung Heizungstausch im Land Bremen?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Förderung Heizungstausch im Land Bremen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/heizungsfoerderung
- Antragstellung: https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/heizungsfoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-heizungstausch-im-land-bremen-bab-bremer-aufbau-bank-senatorin-fuer-umwelt-klim
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung
- Alles zur Förderung in Bremen: https://antragio.com/bundesland/bremen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-heizungstausch-im-land-bremen-bab-bremer-aufbau-bank-senatorin-fuer-umwelt-klim
