# Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer selbst bewohnten Genossenschaftswohnung. Gefördert wird sowohl der Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch die Gründung einer neuen Genossenschaft. Das Programm lief früher unter dem Namen KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 150.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Soziales |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Wohnung in Deutschland
- Antragstellung über einen Finanzierungspartner vor dem Erwerb der Anteile
- Keine Umschuldung und keine nachträgliche Finanzierung bereits erworbener Anteile
- Keine Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen
- Keine unentgeltliche Überlassung der Wohnung an Angehörige

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Landesprogrammen zur Wohneigentumsbildung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) beantragen?

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Wohnung in Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?

Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Landesprogrammen zur Wohneigentumsbildung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-(134)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-(134)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-genossenschaftlichen-wohnens-134-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-genossenschaftlichen-wohnens-134-kfw
