# Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.450 Euro |
| Mindestbetrag | 240 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | 15. Mai jährlich (Gemeinsamer Antrag) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kontrollvertrag mit einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle zum 1. Januar
- Gesamtbetriebliche Bewirtschaftung nach EU-Verordnung 2018/848
- Vorlage des Kontrollberichts nach amtlichem Muster bis 20. Januar des Folgejahres
- Bewirtschaftung förderfähiger Flächen in Baden-Württemberg

## Kombinierbarkeit

Direktzahlungen, weitere FAKT-II-Maßnahmen, Ausgleichszulage

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2) beantragen?

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2) richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kontrollvertrag mit einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle zum 1. Januar

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)?

Der Höchstbetrag beträgt 1.450 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2) beantragen?

15. Mai jährlich (Gemeinsamer Antrag) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2) mit anderen Förderungen kombinieren?

Direktzahlungen, weitere FAKT-II-Maßnahmen, Ausgleichszulage Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/2023_D_Oekologischer+Landbau
- Antragstellung: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/2023_D_Oekologischer+Landbau
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-des-oekologischen-landbaus-in-baden-wuerttemberg-fakt-ii-massnahme-d2-ministeri
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-des-oekologischen-landbaus-in-baden-wuerttemberg-fakt-ii-massnahme-d2-ministeri
