# Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)

Zinsverbilligtes Darlehen von 1.000 bis 50.000 Euro zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um ein Dauerwohnrecht in einer Wohnungsgenossenschaft zu sichern. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung, die Tilgung 2,25 Prozent mit zwei tilgungsfreien Jahren.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Soziales |
| Frist | Laufende Antragstellung, aktuell rund ein Jahr Wartezeit bis zur Bewilligung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
- Dauerhafte Tragfähigkeit der Belastung muss nachgewiesen werden
- Es wurden bisher keine Genossenschaftsanteile erworben
- Die Genossenschaftswohnung muss der Familiengröße angemessen sein
- Antrag über die Wohnraumförderungsstelle bei Landratsamt oder Bürgermeisteramt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) beantragen?

Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)?

Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) beantragen?

Laufende Antragstellung, aktuell rund ein Jahr Wartezeit bis zur Bewilligung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/forderung-des-erwerbs-von-genossenschaftsanteilen-fur-selbstgenutzten-wohnraum.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/forderung-des-erwerbs-von-genossenschaftsanteilen-fur-selbstgenutzten-wohnraum.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-des-erwerbs-von-genossenschaftsanteilen-fuer-selbstgenutzten-wohnraum-g15-darle
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-des-erwerbs-von-genossenschaftsanteilen-fuer-selbstgenutzten-wohnraum-g15-darle
