# Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen

Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen. Dazu zählen Aus- und Fortbildung, Vortragsveranstaltungen und Imkertage, Investitionen des Landesverbands Hessischer Imker und erwerbsmäßiger Imkereien, Honig-, Wachs- und Pollenanalysen, die Anlage von Koenigin- und Drohnenvoelkern an staatlich anerkannten Belegstellen sowie Forschungsvorhaben der Bieneninstitute. Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteil- oder Festbetragsfinanzierung. Einzelne Imkerinnen und Imker stellen ihre Anträge über den Landesverband, erwerbsmäßige Imkereien ab mehr als 25 Voelkern können direkt gefördert werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch das Regierungspraesidium Giessen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Vereine, Selbstständige, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Zugehoerigkeit zum Landesverband Hessischer Imker beziehungsweise erwerbsmäßige Imkerei mit mehr als 25 Voelkern
- Maßnahme dient der Verbesserung der Bienenzucht und Bienenhaltung
- Antrag beim Regierungspraesidium Giessen beziehungsweise über den Landesverband

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen beantragen?

Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen richtet sich an Vereine, Selbstständige und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Zugehoerigkeit zum Landesverband Hessischer Imker beziehungsweise erwerbsmäßige Imkerei mit mehr als 25 Voelkern

### Wo gilt Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://landwirtschaft.hessen.de/landwirtschaft/foerderung/honig
- Antragstellung: https://landwirtschaft.hessen.de/landwirtschaft/foerderung/honig
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-der-imkerei-und-bienenhaltung-hessen-hessisches-ministerium-fuer-landwirtschaft
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-der-imkerei-und-bienenhaltung-hessen-hessisches-ministerium-fuer-landwirtschaft
