# Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg

Stiftung des Landes Baden-Württemberg, die Eigentümern von Kulturdenkmalen Zuschüsse für Erhaltung und Restaurierung gewährt. Anträge können Eigentümer förderungswuerdiger Kulturdenkmale direkt bei der Geschäftsstelle in Stuttgart stellen. Sanierungsvorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, werden nicht mehr gefördert. Voraussetzung ist die fachliche Beratung durch die Landesdenkmalpflege; der zuständige Gebietsreferent muss das Denkmal als förderungswuerdig einstufen. Vor der Entscheidung führt die Stiftung Ortstermine mit Eigentümern und Architekten durch. Die Stiftung veröffentlicht jährliche Förderberichte.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Denkmalstiftung Baden-Württemberg |
| Ebene | Sonstige |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kulturdenkmal in Baden-Württemberg
- Kein Vorhabensbeginn vor Antragstellung
- Vorherige fachliche Beratung durch die Landesdenkmalpflege
- Einstufung als förderungswuerdig durch den zuständigen Gebietsreferenten
- Antragsformulare der Geschäftsstelle

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Landesdenkmalförderung Baden-Württemberg üblich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg beantragen?

Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg richtet sich an Privatpersonen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Kulturdenkmal in Baden-Württemberg

### Wo gilt Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Landesdenkmalförderung Baden-Württemberg üblich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.denkmalstiftung-baden-wuerttemberg.de/foerderprojekte/
- Antragstellung: https://www.denkmalstiftung-baden-wuerttemberg.de/foerderprojekte/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-der-denkmalstiftung-baden-wuerttemberg-denkmalstiftung-baden-wuerttemberg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-der-denkmalstiftung-baden-wuerttemberg-denkmalstiftung-baden-wuerttemberg
