# Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Aus dem Vermittlungsbudget nach Paragraf 44 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten, die bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und beim Start in eine neue Beschäftigung entstehen. Gefördert werden unter anderem Bewerbungskosten wie Fotos, Material und Porto, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, Reisekosten zum Antritt der neuen Stelle, Pendel-, Trennungs- und Umzugskosten sowie sonstige zwingende Kosten wie beglaubigte Kopien, Zeugnisübersetzungen, Führungszeugnis oder Arbeitskleidung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag geht online, schriftlich, telefonisch oder persönlich an die zuständige Dienststelle.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Agentur für Arbeit oder Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen. Eine nachträgliche Übernahme ist nicht möglich. Mehrere Anträge, etwa für jedes Vorstellungsgespräch, sind zulässig. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Arbeitslos und Suche nach versicherungspflichtiger Arbeit oder betrieblicher Ausbildung, oder beim Jobcenter gemeldet mit Ziel schulische Ausbildung
- Alternativ arbeitsuchend und von Arbeitslosigkeit bedroht, also bereits gekündigt
- Die Förderung muss für die berufliche Eingliederung notwendig sein
- Nachweise wie Kostenvoranschläge, Preisauskünfte, Tickets, Rechnungen und Zahlungsbelege einreichen
- Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten nicht selbst

## Kombinierbarkeit

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Das Vermittlungsbudget darf andere Leistungen nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen. Es läuft neben Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld und wird nicht als Einkommen angerechnet.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung aus dem Vermittlungsbudget beantragen?

Förderung aus dem Vermittlungsbudget richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Arbeitslos und Suche nach versicherungspflichtiger Arbeit oder betrieblicher Ausbildung, oder beim Jobcenter gemeldet mit Ziel schulische Ausbildung

### Wo gilt Förderung aus dem Vermittlungsbudget?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderung aus dem Vermittlungsbudget vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung aus dem Vermittlungsbudget beantragen?

Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen. Eine nachträgliche Übernahme ist nicht möglich. Mehrere Anträge, etwa für jedes Vorstellungsgespräch, sind zulässig. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung aus dem Vermittlungsbudget mit anderen Förderungen kombinieren?

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Das Vermittlungsbudget darf andere Leistungen nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen. Es läuft neben Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld und wird nicht als Einkommen angerechnet. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung aus dem Vermittlungsbudget?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/vermittlungsbudget
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/vermittlungsbudget
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget-agentur-fuer-arbeit-oder-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget-agentur-fuer-arbeit-oder-jobcenter
