# Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen

Mit dem Förderprogramm Nahmobilität unterstützt Nordrhein-Westfalen Städte, Gemeinden und Kreise bei Bauprojekten für den Fuß- und Radverkehr. Gefördert werden Bau und Ausbau von Rad- und Fußwegen, sichere Querungshilfen, Fahrradabstellanlagen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Öffentlichkeitsarbeit und Erhebungen zum Mobilitätsverhalten. Die Förderung speist sich aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen, die Anträge prüfen die Bezirksregierungen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Bewilligung durch die Bezirksregierungen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen |
| Themen | Mobilität, Sonstiges |
| Frist | Antragsfrist des Programmjahres 15.07.2025 bis 31.05.2026, Antragstellung derzeit nicht möglich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bauprojekt in Nordrhein-Westfalen, überwiegend für den nichtmotorisierten Individualverkehr
- Baureife muss vorliegen, unverzüglicher Baubeginn nach Bewilligung wird erwartet
- Benötigte Flächen im Eigentum der Kommune oder Nutzungsvereinbarung vorhanden
- Einbringung kommunaler Eigenmittel

## Kombinierbarkeit

Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen beantragen?

Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bauprojekt in Nordrhein-Westfalen, überwiegend für den nichtmotorisierten Individualverkehr

### Wo gilt Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen beantragen?

Antragsfrist des Programmjahres 15.07.2025 bis 31.05.2026, Antragstellung derzeit nicht möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen mit anderen Förderungen kombinieren?

Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/nahmobilitaet-den-staedten-gemeinden-und-kreisen-des-landes-nordrhein-westfalen-2026
- Antragstellung: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/nahmobilitaet-den-staedten-gemeinden-und-kreisen-des-landes-nordrhein-westfalen-2026
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinien-nahmobilitaet-foeri-nah-nordrhein-westfalen-land-nordrhein-westfalen-mi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinien-nahmobilitaet-foeri-nah-nordrhein-westfalen-land-nordrhein-westfalen-mi
