# Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)

Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Ehrenamt, Bildung |
| Frist | Antrag bis zum 15.10. für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Trägerverein ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung oder ein eingetragener Verein mit deren Beteiligung
- Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
- Abgestimmter Arbeits- und Maßnahmenplan
- Gesamtfinanzierung gesichert

## Kombinierbarkeit

In der Regel keine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS) beantragen?

Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS) richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Trägerverein ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung oder ein eingetragener Verein mit deren Beteiligung

### Wo gilt Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS) beantragen?

Antrag bis zum 15.10. für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS) mit anderen Förderungen kombinieren?

In der Regel keine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15495/foerderrichtlinien-biologische-stationen-nrw-foebs.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15495/foerderrichtlinien-biologische-stationen-nrw-foebs.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinien-biologische-stationen-nrw-foebs-land-nordrhein-westfalen-ministerium-fu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinien-biologische-stationen-nrw-foebs-land-nordrhein-westfalen-ministerium-fu
