# Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)

Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Landwirtschaft, Energie, Natur und Umwelt |
| Frist | laufend seit dem 25. März 2026, Teil des Klimaschutzprogramms 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche, gewerbliche und kommunale selbstständige Betriebe
- Investition muss die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern oder Emissionen mindern
- Investitionskonzept nach der vorgegebenen Vorlage einreichen
- Keine Förderung kompletter Biogasanlagen-Neubauten
- Zweistufiges Verfahren mit Skizze und Antrag beim Projektträger FNR

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist) beantragen?

Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist) richtet sich an Landwirtschaft, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche, gewerbliche und kommunale selbstständige Betriebe

### Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist) beantragen?

laufend seit dem 25. März 2026, Teil des Klimaschutzprogramms 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://wirtschaftsduenger.fnr.de/foerderung
- Antragstellung: https://wirtschaftsduenger.fnr.de/foerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-wirtschaftsduenger-vergaerung-von-guelle-und-mist-bundesministerium-fuer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-wirtschaftsduenger-vergaerung-von-guelle-und-mist-bundesministerium-fuer
