# Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen

Die sächsische Waldrichtlinie fördert den Waldumbau hin zu klimastabilen Beständen, die Erstaufforstung, Waldschutzmaßnahmen nach Extremwetterereignissen, den Waldwegebau, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, bodenschonende Holzernte sowie Waldbrandfrüherkennung und Löschwasserentnahmestellen. Die meisten Maßnahmen werden als Festbetragsfinanzierung je Hektar, je Pflanze oder je Kilogramm Saatgut gefördert, der Wegebau als Anteilfinanzierung. Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Bund und Land sind ausgeschlossen. Die Waldschutzförderung ist 2026 nicht aktiviert, weil die Schadenslage sie nicht ausloest.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch Sachsenforst |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt |
| Frist | ganzjährig für die meisten Maßnahmen, Waldwegebau bis 31. Maerz und 31. Oktober |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Privater oder körperschaftlicher Waldbesitz in Sachsen
- Antrag bei Sachsenforst vor Maßnahmenbeginn
- Fristen: Waldwegebau bis 31. Maerz und 31. Oktober, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bis 31. Dezember
- Waldschutzförderung nur bei ausgeloester Schadenslage

## Kombinierbarkeit

Klimaangepasstes Waldmanagement des Bundes, sofern keine Doppelförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen beantragen?

Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen richtet sich an Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Privater oder körperschaftlicher Waldbesitz in Sachsen

### Wo gilt Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen beantragen?

ganzjährig für die meisten Maßnahmen, Waldwegebau bis 31. Maerz und 31. Oktober Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Klimaangepasstes Waldmanagement des Bundes, sofern keine Doppelförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.smul-foerderung.sachsen.de/frl-wuf-2023.html
- Antragstellung: https://www.smul-foerderung.sachsen.de/frl-wuf-2023.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-frl-wuf-2023-sachsen-saechsisches-staatsministe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-frl-wuf-2023-sachsen-saechsisches-staatsministe
