# Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital

Zuschuss für die Umsetzung nachhaltiger und nachnutzbarer Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Strategie Sachsen-Anhalt Digital 2030. Die Strategie umfasst mehr als 150 Ziele in 18 Themenfeldern. Die Mittel der Richtlinie sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Digitalisierung |
| Frist | Die Mittel der Richtlinie sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Digitalisierungsprojekt mit Bezug zur Strategie Sachsen-Anhalt Digital 2030
- Nachhaltigkeit und Nachnutzbarkeit der Lösung
- Vorhaben in Sachsen-Anhalt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital beantragen?

Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Digitalisierungsprojekt mit Bezug zur Strategie Sachsen-Anhalt Digital 2030

### Wo gilt Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital beantragen?

Die Mittel der Richtlinie sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/strategie-sachsen-anhalt-digital-2030/foerderrichtlinie-sachsen-anhalt-digital-ministerium-fuer-infrastruktur-und-digitales
- Antragstellung: https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/strategie-sachsen-anhalt-digital-2030/foerderrichtlinie-sachsen-anhalt-digital-ministerium-fuer-infrastruktur-und-digitales
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-sachsen-anhalt-digital-ministerium-fuer-infrastruktur-und-digitales-sach
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-sachsen-anhalt-digital-ministerium-fuer-infrastruktur-und-digitales-sach
