# Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)

Zuschuss für den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, der Landschaftspflege sowie begleitende Projekte zur Umweltbildung. Die Richtlinie wird über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft abgewickelt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen, Landwirtschaft, Privatpersonen, Unternehmen |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft |
| Frist | Laufende Antragstellung bzw. nach den bekannt gegebenen Antragszeiträumen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Maßnahme in Sachsen
- Naturschutzfachliche Eignung der Maßnahme
- Antrag vor Vorhabensbeginn beim LfULG
- Einhaltung der maßnahmenspezifischen Vorgaben der Richtlinie

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Maßnahme mit AUK

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) beantragen?

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) richtet sich an Vereine, Kommunen, Landwirtschaft, Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Maßnahme in Sachsen

### Wo gilt Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) beantragen?

Laufende Antragstellung bzw. nach den bekannt gegebenen Antragszeiträumen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Maßnahme mit AUK Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.smul-foerderung.sachsen.de/foerderrichtlinien-4122.html
- Antragstellung: https://www.smul-foerderung.sachsen.de/foerderrichtlinien-4122.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-natuerliches-erbe-frl-ne-2023-saechsisches-landesamt-fuer-umwelt-landwir
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-natuerliches-erbe-frl-ne-2023-saechsisches-landesamt-fuer-umwelt-landwir
