# Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes

Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Abwicklung über das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Privatpersonen |
| Themen | Mobilität, Natur und Umwelt, Sanierung |
| Frist | laufend, Förderrichtlinie seit 01.01.2019, zuletzt aktualisiert zum 01.07.2022 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Der betroffene Streckenabschnitt muss im Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Bundes enthalten sein
- Antragsteller gegenüber dem Bund sind die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
- Kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Bundes
- Passiver Schallschutz wird über Verträge zwischen Infrastrukturunternehmen und Eigentümern abgewickelt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes beantragen?

Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Der betroffene Streckenabschnitt muss im Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Bundes enthalten sein

### Wo gilt Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes beantragen?

laufend, Förderrichtlinie seit 01.01.2019, zuletzt aktualisiert zum 01.07.2022 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Laermsanierung/laermsanierung_node.html
- Antragstellung: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Laermsanierung/laermsanierung_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-laermsanierung-an-bestehenden-schienenwegen-des-bundes-bundesministerium
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-laermsanierung-an-bestehenden-schienenwegen-des-bundes-bundesministerium
