# Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Gefördert werden Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern, zum Beispiel Wallboxen samt technischer Ausruestung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um. Es besteht aus drei zeitgleich laufenden Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Vermieter sowie für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand. Für Betriebe ist vor allem der zweite Aufruf relevant, wenn sie vermietetes Wohneigentum halten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über PricewaterhouseCoopers, Betreuung Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vermieter, Privatpersonen |
| Themen | Mobilität, Energie, Wohnen und Miete |
| Frist | 10.11.2026 für WEG sowie KMU und private Vermieter, 15.10.2026 für Wohnungsbaugesellschaften |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragstellung beim Projektträger PwC über laden-im-mehrparteienhaus.de
- Antragszeitraum für WEG sowie KMU und private Vermieter vom 15.04.2026 bis 10.11.2026
- Antragszeitraum für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen vom 15.04.2026 bis 15.10.2026

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen?

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern richtet sich an Unternehmen, Vermieter und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Antragstellung beim Projektträger PwC über laden-im-mehrparteienhaus.de

### Wo gilt Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen?

10.11.2026 für WEG sowie KMU und private Vermieter, 15.10.2026 für Wohnungsbaugesellschaften Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern/
- Antragstellung: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern-bundesministerium-fuer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern-bundesministerium-fuer
