# Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)

Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind sowohl Ladepunkte für den eigenen Betrieb auf Betriebshoefen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Standorte an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Die Richtlinie datiert vom 27. April 2026 und wurde vom Projektträger Juelich am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Sie setzt einen zentralen Baustein des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der wichtigste Nachfolger der ausgelaufenen KsNI-Richtlinie im Infrastrukturbereich. Über vier Jahre steht laut NOW GmbH insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderung läuft über zeitlich befristete Förderaufrufe, nicht laufend.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | Die ersten drei Förderaufrufe sind geschlossen: Aufruf A am 05.06.2026, Aufrufe B und C am 07.07.2026. Laut NOW GmbH folgen weitere Förderaufrufe, die Förderrichtlinie läuft bis 30.06.2027. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antrag vor Vorhabenbeginn beim Projektträger Juelich im jeweiligen Förderaufruf
- Aufruf A war KMU vorbehalten, Aufrufe B und C standen allen Unternehmen bzw. Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur offen
- Zuwendung erfolgt nach Priorisierung im Wettbewerb um die verfügbaren Haushaltsmittel

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw) beantragen?

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw) richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antrag vor Vorhabenbeginn beim Projektträger Juelich im jeweiligen Förderaufruf

### Wo gilt Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw) beantragen?

Die ersten drei Förderaufrufe sind geschlossen: Aufruf A am 05.06.2026, Aufrufe B und C am 07.07.2026. Laut NOW GmbH folgen weitere Förderaufrufe, die Förderrichtlinie läuft bis 30.06.2027. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw
- Antragstellung: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-fuer-e-lkw-lis-e-lkw-bundesministerium-fuer-verkehr-ab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-fuer-e-lkw-lis-e-lkw-bundesministerium-fuer-verkehr-ab
