# Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Energie, Natur und Umwelt, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung bis zur Ausschöpfung der Mittel |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Investitionsstandort in Sachsen
- Nachweisbare Verbesserung der Ressourceneffizienz
- Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturinvestitionen ab 5 Jahren Lebensdauer
- Einhaltung des Beihilferechts
- Antrag über das Förderportal, Vorhabensbeginn erst nach Bestätigungsmail
- Bewilligung nach dem Windhundprinzip bis zur Ausschöpfung des Budgets

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beantragen?

Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Investitionsstandort in Sachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beantragen?

Laufende Antragstellung bis zur Ausschöpfung der Mittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/frl-kreislaufwirtschaft
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-kreislaufwirtschaft-und-ressourceneffizienz-saechsische-aufbaubank-foerd
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-kreislaufwirtschaft-und-ressourceneffizienz-saechsische-aufbaubank-foerd
