# Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)

Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern in Sachsen. Gefördert werden Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Software- und Hardwarebeschaffung sowie Schulungen. Kleinstunternehmen erhalten im Einstieg bis 60 Prozent und maximal 10.000 EUR, mittlere Unternehmen bis 35 Prozent und maximal 100.000 EUR.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 100.000 Euro |
| Mindestbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Digitalisierung |
| Frist | Laufende Antragstellung, seit 17. Juli 2026 regional eingeschränkt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Zuwendungsfähige Kosten mindestens 5.000 EUR
- Durchführungszeitraum maximal 12 Monate
- Indirekte Kosten pauschal 7 Prozent, Zuschlag von 10 Prozent bei Tarifbindung
- Vorhabensbeginn erst nach Eingang der Bestätigungsmail
- Seit 17. Juli 2026 Antragsstopp in mehreren Regionen, offen bleiben Leipzig Stadt, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen

## Kombinierbarkeit

Kombination mit dem Digitalisierungsdarlehen möglich, keine Doppelförderung derselben Ausgaben

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027) beantragen?

Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027) richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027) beantragen?

Laufende Antragstellung, seit 17. Juli 2026 regional eingeschränkt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit dem Digitalisierungsdarlehen möglich, keine Doppelförderung derselben Ausgaben Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-digitalisierung-zuschuss-efre-2021-bis-2027
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-digitalisierung-zuschuss-efre-2021-bis-2027-saechsische-aufbaubank-foerd
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-digitalisierung-zuschuss-efre-2021-bis-2027-saechsische-aufbaubank-foerd
