# Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen

Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | 15. Mai jährlich (Auszahlungsantrag) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bewirtschaftung förderfähiger Flächen in Sachsen
- Fuenfjährige Verpflichtung bei den Teilen A und B, einjährig bei Teil C
- Jährlicher Auszahlungsantrag bis 15. Mai
- Keine Neuzugaenge mehr bei den Biotoppflegemaßnahmen des Teils B

## Kombinierbarkeit

Direktzahlungen, Öko-Regelungen, Ausgleichszulage

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen beantragen?

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bewirtschaftung förderfähiger Flächen in Sachsen

### Wo gilt Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen beantragen?

15. Mai jährlich (Auszahlungsantrag) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Direktzahlungen, Öko-Regelungen, Ausgleichszulage Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.smul-foerderung.sachsen.de/foerderrichtlinie-agrarumwelt-und-klimamassnahmen-frl-auk-2023-11982.html
- Antragstellung: https://www.smul-foerderung.sachsen.de/foerderrichtlinie-agrarumwelt-und-klimamassnahmen-frl-auk-2023-11982.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-agrarumwelt-und-klimamassnahmen-frl-auk-2023-sachsen-saechsisches-staats
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-agrarumwelt-und-klimamassnahmen-frl-auk-2023-sachsen-saechsisches-staats
