# Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029

Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Bayern, jeweils gestaffelt nach Ladeleistung: bis 3.000 Euro je Normalladepunkt (11 bis 22 kW), bis 15.000 Euro je Schnellladepunkt, bis 30.000 Euro je HPC-Ladepunkt ab 250 kW und bis 80.000 Euro je MCS-Ladepunkt ab 600 kW. Netzanschlüsse werden mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 75.000 Euro (Mittel- und Hochspannung) gefördert.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayern Innovativ im Auftrag des Freistaats Bayern |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 80.000 Euro |
| Mindestbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Privatpersonen, Vereine |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Antragstellung nur in befristeten Förderaufrufen, etwa zwei Aufrufe pro Jahr. Erster Aufruf für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur lief vom 06.07.2026 bis 17.07.2026 und ist abgeschlossen; weiterer Aufruf für nicht öffentliche E-Lkw-Ladepunkte gegen Ende 2026 erwartet. Programmlaufzeit 2026 bis 2029. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, auch Gebietskörperschaften und kommunale Verwaltungsgemeinschaften
- Ladestandort in Bayern
- Ladepunkt mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- Gefördert werden Neubauten, Modernisierung und Ersatzbeschaffung
- Definition öffentlich zugänglicher Ladepunkte nach der Förderrichtlinie
- Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn, keine Eigenleistungen, Installation nur durch Fachbetriebe
- Antragstellung nur innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe, Auswahl nach den Kriterien des Aufrufs (kein Windhundverfahren)

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben mit Bundesprogrammen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029 beantragen?

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029 richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Privatpersonen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, auch Gebietskörperschaften und kommunale Verwaltungsgemeinschaften

### Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 80.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029 beantragen?

Antragstellung nur in befristeten Förderaufrufen, etwa zwei Aufrufe pro Jahr. Erster Aufruf für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur lief vom 06.07.2026 bis 17.07.2026 und ist abgeschlossen; weiterer Aufruf für nicht öffentliche E-Lkw-Ladepunkte gegen Ende 2026 erwartet. Programmlaufzeit 2026 bis 2029. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029 mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben mit Bundesprogrammen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/mobilitaet/kompetenzstelle-elektromobilitaet/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-2026-2029/
- Antragstellung: https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/mobilitaet/kompetenzstelle-elektromobilitaet/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-2026-2029/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-2026-bis-2029-bayern-inn
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-2026-bis-2029-bayern-inn
