# Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt

Der Landkreis fördert als Direktzuschuss den Kauf neuer Aufsitz-Elektroroller mit 200 Euro, von S-Pedelecs mit 300 Euro und von E-Lastenrädern mit 400 Euro. Wer den Bezug von 100 Prozent Ökostrom oder den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage nachweist, erhält einmalig 50 Euro zusätzlich. Das Budget beträgt 20.000 Euro pro Jahr, je Haushalt, Verein oder Verwaltung ist eine Förderung pro Jahr möglich. Tretroller und Scooter sind ausgeschlossen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landkreis Erlangen-Höchstadt |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 450 Euro |
| Mindestbetrag | 200 Euro |
| Gültig | Landkreis Erlangen-Höchstadt |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | laufend im Rahmen des jährlichen Budgets von 20.000 Euro |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt
- Nur Neufahrzeuge, keine gebrauchten Fahrzeuge und keine Eigenbauten
- Antrag spätestens zwei Monate nach Kauf des Fahrzeugs
- Eine Förderung pro Haushalt, Verein oder Verwaltung und Jahr
- Für den Ökostrom-Bonus Kopie des Stromliefervertrags oder Nachweis der beantragten Umstellung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt beantragen?

Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt richtet sich an Privatpersonen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt

### Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt?

Der genannte Höchstbetrag von 450 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt?

Das Programm ist regional begrenzt auf Landkreis Erlangen-Höchstadt.

### Muss ich Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt beantragen?

laufend im Rahmen des jährlichen Budgets von 20.000 Euro Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.erlangen-hoechstadt.de/leben-in-erh/klima-und-energie/angebote/fuer-buergerinnen-und-buerger/foerderprogramm-klein-elektromobilitaet/
- Antragstellung: https://www.erlangen-hoechstadt.de/leben-in-erh/klima-und-energie/angebote/fuer-buergerinnen-und-buerger/foerderprogramm-klein-elektromobilitaet/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-klein-elektromobilitaet-des-landkreises-erlangen-hoechstadt-landkreis-erla
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-klein-elektromobilitaet-des-landkreises-erlangen-hoechstadt-landkreis-erla
