# Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI)

Investitionszuschuss für den Neubau von Elektrolyseuren und direkt zugehoerige Anlagenteile zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Gefördert werden bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine Unternehmen erhalten 20 und mittlere 10 Prozentpunkte Aufschlag. Die Zuwendungssumme soll 5 Mio. Euro je Vorhaben nicht überschreiten, Betriebskosten sind ausgeschlossen. Wichtig: Das Ministerium teilt mit, dass derzeit keine weiteren Förderaufrufe geplant sind, eine Antragstellung ist damit praktisch nicht mehr möglich.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / VDI Technologiezentrum |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 5.000.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Selbstständige |
| Themen | Energie |
| Frist | Richtlinie vom 27.07.2023, Laufzeit bis 31.12.2026; derzeit sind keine weiteren Förderaufrufe geplant |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern
- Elektrolyseur mit mindestens 1 MW Leistung
- Mindestens fuenf Jahre Betrieb mit ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff
- Antrag im Rahmen eines Förderaufrufs

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Kosten mit Bundes- oder EU-Programmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI) beantragen?

Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI) richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern

### Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 5.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI) beantragen?

Richtlinie vom 27.07.2023, Laufzeit bis 31.12.2026; derzeit sind keine weiteren Förderaufrufe geplant Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Kosten mit Bundes- oder EU-Programmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/elektrolyseurinfrastruktur/
- Antragstellung: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/elektrolyseurinfrastruktur/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-elektrolyseure-in-bayern-bayfeli-bayerisches-staatsministerium-fuer-wirtsc
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-elektrolyseure-in-bayern-bayfeli-bayerisches-staatsministerium-fuer-wirtsc
