# Förderprogramm Elektrolyseure (ELY)

Zuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal zehn Millionen Euro je Vorhaben (8,25 Millionen Euro für KMU), für den Bau neuer Elektrolyseure zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Förderfähig sind Elektrolyseanlagen ab einem Megawatt Leistung samt Balance-of-Plant-Komponenten, Speicher und Verdichter bis rund 30 Prozent der Gesamtkosten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Umweltministerium Baden-Württemberg, Projektträger Karlsruhe (PTKA) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 10.000.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Energie, Forschung |
| Frist | Der zweite Förderaufruf mit über 50 Millionen Euro Fördervolumen hatte den Stichtag 18. Mai 2026, diese Frist ist abgelaufen. Ein neuer Förderaufruf ist beim Umweltministerium zu erfragen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 1 Megawatt elektrische Anschlussleistung
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen mit Geschäftsbetrieb, Kommunalunternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Technik nach aktuellem Stand der Technik
- Passung zu Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien in der Region
- Einreichung über das elektronische System pt-outline

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm Elektrolyseure (ELY) beantragen?

Förderprogramm Elektrolyseure (ELY) richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Mindestens 1 Megawatt elektrische Anschlussleistung

### Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Elektrolyseure (ELY)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderprogramm Elektrolyseure (ELY)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderprogramm Elektrolyseure (ELY) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm Elektrolyseure (ELY) beantragen?

Der zweite Förderaufruf mit über 50 Millionen Euro Fördervolumen hatte den Stichtag 18. Mai 2026, diese Frist ist abgelaufen. Ein neuer Förderaufruf ist beim Umweltministerium zu erfragen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Elektrolyseure (ELY)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/energie/foerderprogramm-elektrolyseure
- Antragstellung: https://www.ptka.kit.edu/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-elektrolyseure-ely-umweltministerium-baden-wuerttemberg-projekttraeger-kar
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-elektrolyseure-ely-umweltministerium-baden-wuerttemberg-projekttraeger-kar
