# Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien

Ausgelaufen zum 31. Dezember 2025. Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro Grundförderung. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus hinzu, wenn im Haushalt kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde, zusammen also bis zu 1.100 Euro. Die soziale Komponente erhöhte den Zuschuss um maximal 2.000 Euro mit Bonuscard plus Kultur und maximal 1.300 Euro mit FamilienCard, jeweils zuzueglich der 600 Euro Grundförderung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und der Nachhaltigkeitsboni kann weiterhin beantragt werden. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder verweist die Stadt auf die BAFA-Förderung des Bundes.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.600 Euro |
| Mindestbetrag | 600 Euro |
| Gültig | Stuttgart |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Mobilität, Familie |
| Frist | ausgelaufen am 31.12.2025 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Programm am 31.12.2025 ausgelaufen, keine Neuanträge mehr möglich
- Hauptwohnsitz in Stuttgart
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt
- Neues E-Lastenrad mit mindestens 120 kg Nutzlast und mindestens 124 cm Radstand
- Nutzung des geförderten Rads mindestens drei Jahre vom eigenen Haushalt aus

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien beantragen?

Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Programm am 31.12.2025 ausgelaufen, keine Neuanträge mehr möglich

### Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien?

Der Höchstbetrag beträgt 2.600 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien?

Das Programm ist regional begrenzt auf Stuttgart.

### Muss ich Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien beantragen?

ausgelaufen am 31.12.2025 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/foerderprogramm-lastenrad
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-e-lastenraeder-fuer-stuttgarter-familien-landeshauptstadt-stuttgart
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-e-lastenraeder-fuer-stuttgarter-familien-landeshauptstadt-stuttgart
