# Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt

Zuschuss zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes für Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse als juristische Person des öffentlichen Rechts. Feuerwehrvereine sind nicht antragsberechtigt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sonstiges, Neubau |
| Frist | Antrag bis 31. Maerz des laufenden Haushaltsjahres beim Landkreis, Weiterleitung durch den Landkreis bis 30. April |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist kommunale Gebietskörperschaft oder Zusammenschluss in öffentlich-rechtlicher Rechtsform
- Maßnahme betrifft Feuerwehrhaus oder Feuerwehrfahrzeug
- Antrag beim zuständigen Landkreis einreichen
- Feuerwehrvereine sind nicht förderberechtigt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt beantragen?

Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist kommunale Gebietskörperschaft oder Zusammenschluss in öffentlich-rechtlicher Rechtsform

### Wo gilt Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt beantragen?

Antrag bis 31. Maerz des laufenden Haushaltsjahres beim Landkreis, Weiterleitung durch den Landkreis bis 30. April Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/brand-und-katastrophenschutz-militaerische-angelegenheiten-rettungswesen/foerdermittel-brandschutz
- Antragstellung: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/brand-und-katastrophenschutz-militaerische-angelegenheiten-rettungswesen/foerdermittel-brandschutz
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerdermittel-brandschutz-sachsen-anhalt-landesverwaltungsamt-sachsen-anhalt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerdermittel-brandschutz-sachsen-anhalt-landesverwaltungsamt-sachsen-anhalt
