# Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW

Darlehen oder Zuschuss von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten für Filmprojekte. Gefördert werden produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Post-Produktion, Festivalpraesentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel, Hoerspiel sowie innovative audiovisuelle Inhalte.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Film- und Medienstiftung NRW |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Kultur |
| Frist | Antrag bis zum jeweiligen Einreichtermin und vor Vorhabenbeginn, Geltungsdauer bis 31.12.2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland
- Branchenübliche und sparsame Kalkulation
- Nachweis der Gesamtfinanzierung spätestens sechs Monate nach Bewilligung
- Hinweis auf die Förderung im Vor- oder Nachspann und in Werbematerialien
- Realisierung des Projekts in Nordrhein-Westfalen, Beachtung ökologischer Standards

## Kombinierbarkeit

Ergänzend gibt es die Kulturelle Filmförderung mit Zuschüssen bis 1 Million Euro

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW beantragen?

Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW beantragen?

Antrag bis zum jeweiligen Einreichtermin und vor Vorhabenbeginn, Geltungsdauer bis 31.12.2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend gibt es die Kulturelle Filmförderung mit Zuschüssen bis 1 Million Euro Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15205/filmfoerderung-durch-die-film--und-medienstiftung-nrw.html
- Antragstellung: https://www.filmstiftung.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/filmfoerderung-durch-die-film-und-medienstiftung-nrw-film-und-medienstiftung-nrw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/filmfoerderung-durch-die-film-und-medienstiftung-nrw-film-und-medienstiftung-nrw
