# Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO

Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Finanzaemter der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Ehrenamt, Gründung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Satzung erfuellt die Voraussetzungen der Paragrafen 51, 59, 60 und 61 AO
- Verfolgung gemeinnütziger, mildtaetiger oder kirchlicher Zwecke nach Paragraf 52 bis 54 AO
- Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und Selbstlosigkeit
- Antrag beim zuständigen Finanzamt, später Nachweis der tatsaechlichen Geschäftsführung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Branche
- Eigenmittel in Euro
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO beantragen?

Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Satzung erfuellt die Voraussetzungen der Paragrafen 51, 59, 60 und 61 AO

### Wo gilt Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60a.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60a.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/feststellung-der-gemeinnuetzigkeit-und-freistellungsbescheid-nach-paragraf-60a-ao-finanzae
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/feststellung-der-gemeinnuetzigkeit-und-freistellungsbescheid-nach-paragraf-60a-ao-finanzae
