# Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung

Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, Umsetzung durch Diakonie Ruhr-Hellweg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gemeinsamer Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Mindestens ein minderjähriges Kind reist mit
- Einkommen unterhalb der Grenzen nach Paragraf 53 Absatz 2 Abgabenordnung
- Online-Antrag über familienerholung-nrw.de

## Kombinierbarkeit

Bildung und Teilhabe, Zuschüsse der Wohlfahrtsverbände

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung beantragen?

Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gemeinsamer Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen

### Wo gilt Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung mit anderen Förderungen kombinieren?

Bildung und Teilhabe, Zuschüsse der Wohlfahrtsverbände Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.mkjfgfi.nrw/endlich-urlaub-zeit-und-entspannung-fuer-die-ganze-familie-familienerholung-nordrhein-westfalen
- Antragstellung: https://www.diakonie-reisedienst.de/familienerholung-nrw/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/familienzeit-nrw-zuschuss-zur-familienerholung-ministerium-fuer-kinder-jugend-familie-glei
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/familienzeit-nrw-zuschuss-zur-familienerholung-ministerium-fuer-kinder-jugend-familie-glei
