# Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate

Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Die verbleibende Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten ohne Auszubildende. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je pflegebedürftigem Angehoerigen nicht überschreiten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für das Darlehen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Familie, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Pflege eines nahen Angehoerigen mit anerkanntem Pflegegrad in haeuslicher Umgebung
- Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten ohne Auszubildende
- Verbleibende Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden woechentlich im Durchschnitt
- Ankuendigung in Textform, in der Regel acht Wochen vor Beginn
- Gesamtdauer mit Pflegezeit höchstens 24 Monate

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit dem zinslosen Darlehen nach Paragraf 3 Familienpflegezeitgesetz

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate beantragen?

Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate richtet sich an Arbeitnehmer und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Pflege eines nahen Angehoerigen mit anerkanntem Pflegegrad in haeuslicher Umgebung

### Wo gilt Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit dem zinslosen Darlehen nach Paragraf 3 Familienpflegezeitgesetz Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__2.html
- Antragstellung: https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige/berufliche-freistellung-und-darlehen/familienpflegezeit
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/familienpflegezeit-teilzeit-fuer-bis-zu-24-monate-arbeitgeber-auf-gesetzlicher-grundlage-b
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/familienpflegezeit-teilzeit-fuer-bis-zu-24-monate-arbeitgeber-auf-gesetzlicher-grundlage-b
