# Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)

Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Sozialleistung, Familie, Personal, Soziales |
| Frist | Höchstdauer 24 Monate; Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehoerigen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Naher Angehoeriger mit festgestellter Pflegebedürftigkeit
- Pflege in haeuslicher Umgebung
- Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten
- Verbleibende Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden
- Schriftliche Ankuendigung gegenueber dem Arbeitgeber

## Kombinierbarkeit

Anrechnung auf die Gesamtdauer von 24 Monaten zusammen mit der Pflegezeit. Der Einkommensausfall kann durch das zinslose Darlehen nach Paragraf 3 FPfZG teilweise ausgeglichen werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz) beantragen?

Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Naher Angehoeriger mit festgestellter Pflegebedürftigkeit

### Wo gilt Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz) beantragen?

Höchstdauer 24 Monate; Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehoerigen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz) mit anderen Förderungen kombinieren?

Anrechnung auf die Gesamtdauer von 24 Monaten zusammen mit der Pflegezeit. Der Einkommensausfall kann durch das zinslose Darlehen nach Paragraf 3 FPfZG teilweise ausgeglichen werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__2.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__2.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/familienpflegezeit-paragraf-2-familienpflegezeitgesetz-arbeitgeber-beratung-durch-das-bund
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/familienpflegezeit-paragraf-2-familienpflegezeitgesetz-arbeitgeber-beratung-durch-das-bund
