# Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten

In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gemeinnützige Familienferienstätten, Zuschüsse über die zuständigen Stellen der Bundesländer |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales |
| Frist | Der Zuschussantrag muss vor Reiseantritt genehmigt sein. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Zielgruppen sind Familien mit geringem Einkommen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit Behinderung oder Pflegeverantwortung sowie Patchwork- und Pflegefamilien
- Aufenthalt in einer anerkannten gemeinnützigen Familienferienstätte
- Einkommen unter der jeweils vom Bundesland festgelegten Grenze
- Antrag auf Zuschuss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes
- Nicht alle Bundesländer gewähren Zuschüsse

## Kombinierbarkeit

Der Zuschuss des Bundeslandes senkt den Eigenanteil an den Aufenthaltskosten. Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten beantragen?

Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Zielgruppen sind Familien mit geringem Einkommen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit Behinderung oder Pflegeverantwortung sowie Patchwork- und Pflegefamilien

### Wo gilt Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten beantragen?

Der Zuschussantrag muss vor Reiseantritt genehmigt sein. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Zuschuss des Bundeslandes senkt den Eigenanteil an den Aufenthaltskosten. Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/gesundheit-erholung
- Antragstellung: https://www.urlaub-mit-der-familie.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/familienerholung-in-gemeinnuetzigen-familienferienstaetten-gemeinnuetzige-familienferienst
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/familienerholung-in-gemeinnuetzigen-familienferienstaetten-gemeinnuetzige-familienferienst
