# FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

FAKT II ist das Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs und funktioniert als Baukasten aus sieben Maßnahmenbereichen: umweltbewusstes Betriebsmanagement, Grünlandpflege und geschützte Lebensräume, gefaehrdete Nutzungen und Tierrassen, ökologischer Landbau, umweltschonende Pflanzenerzeugung, Gewässer- und Erosionsschutz sowie tiergerechte Haltungsverfahren. Die Prämien reichen von 70 Euro je Hektar für kleine Strukturen bis 1.000 Euro je Hektar für Weinbausteillagen. Ausser den Tierwohlmaßnahmen sind alle Maßnahmen mehrjährig, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro im Jahr. Ab 2026 entfallen die früher noetigen vorgelagerten Anträge.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Mindestbetrag | 250 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | 15. Mai jährlich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Landwirtschaftliches Unternehmen mit weniger als 25 Prozent öffentlicher Beteiligung
- Bewirtschaftung förderfähiger Flächen in Baden-Württemberg
- Mehrjährige Verpflichtung, ausser bei den Tierwohlmaßnahmen des Bereichs G
- Mindestbewilligungsbetrag von 250 Euro jährlich

## Kombinierbarkeit

Direktzahlungen, Öko-Regelungen, Ausgleichszulage AZL, Landschaftspflegerichtlinie

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl beantragen?

FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Landwirtschaftliches Unternehmen mit weniger als 25 Prozent öffentlicher Beteiligung

### Wie viel Geld gibt es bei FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl?

Gefördert wird ab 250 Euro je Jahr. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl beantragen?

15. Mai jährlich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl mit anderen Förderungen kombinieren?

Direktzahlungen, Öko-Regelungen, Ausgleichszulage AZL, Landschaftspflegerichtlinie Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Agrarumwelt_+Klimaschutz+und+Tierwohl+_FAKT+II_
- Antragstellung: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Agrarumwelt_+Klimaschutz+und+Tierwohl+_FAKT+II_
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/fakt-ii-foerderprogramm-fuer-agrarumwelt-klimaschutz-und-tierwohl-ministerium-fuer-ernaehr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/fakt-ii-foerderprogramm-fuer-agrarumwelt-klimaschutz-und-tierwohl-ministerium-fuer-ernaehr
