# FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Landwirtschaft |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt, Energie |
| Frist | Antragstellung im Rahmen des Gemeinsamen Antrags, Frist über die untere Landwirtschaftsbehörde erfragen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Landwirtschaftlicher Betrieb mit Flächen in Baden-Württemberg
- Einhaltung der jeweiligen Maßnahmenauflagen über den Verpflichtungszeitraum
- Beantragung im Rahmen des Gemeinsamen Antrags
- Details und Prämienhöhen je Antragsjahr über die untere Landwirtschaftsbehörde klären

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit weiteren Maßnahmen der GAP und des MEPL, Doppelförderung derselben Flächenleistung ausgeschlossen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl beantragen?

FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl richtet sich an Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Landwirtschaftlicher Betrieb mit Flächen in Baden-Württemberg

### Wo gilt FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl beantragen?

Antragstellung im Rahmen des Gemeinsamen Antrags, Frist über die untere Landwirtschaftsbehörde erfragen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit weiteren Maßnahmen der GAP und des MEPL, Doppelförderung derselben Flächenleistung ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/foerderprogramme/
- Antragstellung: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/foerderprogramme/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/fakt-foerderprogramm-fuer-agrarumwelt-klimaschutz-und-tierwohl-ministerium-fuer-laendliche
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/fakt-foerderprogramm-fuer-agrarumwelt-klimaschutz-und-tierwohl-ministerium-fuer-laendliche
