# Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen

Die Exportinitiative unterstützt Unternehmen der zivilen Sicherheitswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmaerkten. Zum Angebot gehoeren Informationsveranstaltungen in Deutschland zu ausgewählten Ländern, Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen, Informationsreisen auslaendischer Entscheider nach Deutschland sowie Messepraesentationen in Zielmaerkten. Zielgruppe sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Export |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen der zivilen Sicherheitswirtschaft mit Sitz in Deutschland
- Anmeldung zur jeweiligen Maßnahme

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen beantragen?

Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Unternehmen der zivilen Sicherheitswirtschaft mit Sitz in Deutschland

### Wo gilt Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://weltweit-erfolgreich.de/foerderung-und-finanzierung/exportinitiativen-des-bundes.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/exportinitiative-zivile-sicherheitstechnologien-und-dienstleistungen-bundesministerium-fue
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/export

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/exportinitiative-zivile-sicherheitstechnologien-und-dienstleistungen-bundesministerium-fue
