# Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)

Die Exportförderung unterstützt kleine und mittlere Musikunternehmen sowie Soloselbständige mit Sitz in Deutschland bei der internationalen Marktbearbeitung. Gefördert werden eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an Branchenveranstaltungen im Ausland. Vorrang haben Maerkte, in denen Unternehmen oder Künstlerinnen noch unterrepraesentiert sind, aber bereits Kontakte oder Publikum haben. Antragsrunden 2026 sind der 2. bis 23. Maerz, der 1. bis 22. Juni und der 31. August bis 21. September.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Initiative Musik gGmbH |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Kultur, Export |
| Frist | Runden 2026: 2. bis 23. Maerz, 1. bis 22. Juni, 31. August bis 21. September |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kleines oder mittleres Musikunternehmen oder Soloselbständige mit Sitz in Deutschland
- Internationale Maßnahme mit Bezug zu Künstlerinnen und Künstlern aus Deutschland
- Antrag innerhalb einer ausgeschriebenen Runde

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export) beantragen?

Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export) richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kleines oder mittleres Musikunternehmen oder Soloselbständige mit Sitz in Deutschland

### Wo gilt Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export) beantragen?

Runden 2026: 2. bis 23. Maerz, 1. bis 22. Juni, 31. August bis 21. September Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/
- Antragstellung: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/exportfoerderung-fuer-musikunternehmen-german-music-export-initiative-musik-ggmbh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/exportfoerderung-fuer-musikunternehmen-german-music-export-initiative-musik-ggmbh
