# Erstorientierungskurse (EOK)

Erstorientierungskurse vermitteln erste Deutschkenntnisse und Orientierungswissen für den Alltag in Deutschland. Sie richten sich vorrangig an Asylsuchende, bei freien Plätzen können auch Schutzberechtigte und EU-Zugewanderte teilnehmen, nicht jedoch Kinder im schulpflichtigen Alter. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, wobei das Modul zu Werten und Zusammenleben für alle verpflichtend ist. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei, Kursangebote findet man über BAMF-NAvI.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch Kursträger in den Bundesländern |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Bildung, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- In der Regel Asylsuchende, bei freien Plätzen auch Schutzberechtigte und EU-Zugewanderte
- Kein schulpflichtiges Alter
- Anmeldung beim oertlichen Kursträger
- Freiwillige Teilnahme

## Kombinierbarkeit

Der Erstorientierungskurs ersetzt keinen Integrationskurs, sondern geht ihm vor. Nach einer spaeteren Zulassung zum Integrationskurs kann dieser zusätzlich besucht werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erstorientierungskurse (EOK) beantragen?

Erstorientierungskurse (EOK) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: In der Regel Asylsuchende, bei freien Plätzen auch Schutzberechtigte und EU-Zugewanderte

### Wo gilt Erstorientierungskurse (EOK)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Erstorientierungskurse (EOK) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Erstorientierungskurse (EOK) mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Erstorientierungskurs ersetzt keinen Integrationskurs, sondern geht ihm vor. Nach einer spaeteren Zulassung zum Integrationskurs kann dieser zusätzlich besucht werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erstorientierungskurse (EOK)?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/Erstorientierungskurse/erstorientierungskurse-node.html
- Antragstellung: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/Erstorientierungskurse/erstorientierungskurse-node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erstorientierungskurse-eok-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-bamf-durchfuehrung-du
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erstorientierungskurse-eok-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-bamf-durchfuehrung-du
