# Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V

Zuschuss zu den direkten Personalkosten für neue und zusätzliche Arbeitsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten, maximal 30.000 Euro in den ersten 12 Monaten und 15.000 Euro in den Monaten 13 bis 24. Die Stelle muss unbefristet sein und in M-V liegen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 45.000 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Personal |
| Frist | Laufend, Antrag vor Vertragsunterzeichnung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in M-V
- Beschäftigte mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen oder technischer Qualifikation
- Abschluss darf bei Antragstellung maximal drei Jahre zurückliegen
- Mindestbruttogehalt 4.200 Euro monatlich für Hochschulabsolventen, 3.800 Euro für Meister und Techniker bei 40 Wochenstunden
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Probezeit zulässig
- Antrag vor Vorhabenbeginn, also vor Vertragsunterzeichnung
- Ausgeschlossen sind Fischerei, Aquakultur und landwirtschaftliche Primärproduktion

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V beantragen?

Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in M-V

### Wie viel Geld gibt es bei Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 45.000 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V beantragen?

Laufend, Antrag vor Vertragsunterzeichnung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/ersteinstellung-von-personal/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/ersteinstellung-von-personal/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ersteinstellung-von-personal-mit-hochschul-oder-meisterabschluss-in-einer-technischen-fach
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ersteinstellung-von-personal-mit-hochschul-oder-meisterabschluss-in-einer-technischen-fach
