# Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK

Zuschuss von bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Förderfähig sind Saat und Pflanzung samt Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren sowie Nachbesserungen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft |
| Frist | Antragszeiträume werden von den Bundesländern festgelegt. Die beihilferechtliche Genehmigung läuft bis 31. Dezember 2028. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Verwendung standortgerechter Baumarten mit überwiegendem Anteil standortheimischer Arten
- reine Nadelbaumkulturen und Mischkulturen mit weniger als 40 Prozent Laubbaumanteil nur bei fehlenden Wuchsbedingungen
- keine Förderung von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie Kurzumtriebsflächen bis 20 Jahre
- keine Förderung, wenn Naturschutzgebiete, Nationalparke, geschützte Biotope oder Natura-2000-Gebiete beeintraechtigt werden
- keine Förderung von Ersatzaufforstungen und von Aufforstungen, die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach Paragraf 14 BNatSchG darstellen
- Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Pflege der aufgeforsteten Flächen
- unbezahlte Eigenleistungen förderfähig bis 80 Prozent der Vergleichsausgaben

## Kombinierbarkeit

ausdrücklich nicht kombinierbar mit Kompensationsverpflichtungen, da Ausgleichs- und Ersatzaufforstungen von der Förderung ausgeschlossen sind

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK beantragen?

Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft und Vereine. Zusätzlich gilt: Verwendung standortgerechter Baumarten mit überwiegendem Anteil standortheimischer Arten

### Wie viel Geld gibt es bei Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK beantragen?

Antragszeiträume werden von den Bundesländern festgelegt. Die beihilferechtliche Genehmigung läuft bis 31. Dezember 2028. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK mit anderen Förderungen kombinieren?

ausdrücklich nicht kombinierbar mit Kompensationsverpflichtungen, da Ausgleichs- und Ersatzaufforstungen von der Förderung ausgeschlossen sind Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2026-2029.pdf
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erstaufforstung-und-neuanlage-von-wald-nach-gak-bund-und-laender-ueber-die-gak-umsetzung-d
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erstaufforstung-und-neuanlage-von-wald-nach-gak-bund-und-laender-ueber-die-gak-umsetzung-d
