# Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst

Seit dem Telekommunikationsgesetz 2021 gibt es einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugang zu einem erschwinglichen Preis. Die Bundesnetzagentur überwacht Verfügbarkeit und Preisentwicklung und veröffentlicht Grundsaetze zur Ermittlung erschwinglicher Preise. Verbraucher können die Versorgung auf Sprachkommunikationsdienste beschränken lassen. Damit ist der früher als Sozialtarif Telefon bekannte Ansatz in das Universaldienstrecht überführt worden. Konkrete Ermäßigungssaetze legt das Gesetz nicht fest.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Digitalisierung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Hauptwohnung oder Geschäftsort im betroffenen Gebiet
- Geltendmachung des Anspruchs gegenueber dem verpflichteten Unternehmen
- Feststellung einer Unterversorgung durch die Bundesnetzagentur

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst beantragen?

Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Hauptwohnung oder Geschäftsort im betroffenen Gebiet

### Wo gilt Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__158.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erschwinglicher-telekommunikationsanschluss-im-universaldienst-bundesnetzagentur
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erschwinglicher-telekommunikationsanschluss-im-universaldienst-bundesnetzagentur
