# ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058)

Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalstärkung von bis zu 500.000 Euro mit sieben tilgungsfreien Jahren. Das Programm ist eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger sind der ERP-Förderkredit KMU (365/366) und der KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376), für Gründung und Nachfolge zusätzlich das Programm 077.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW aus Mitteln des ERP-Sondervermögens |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 500.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Selbstständige, Unternehmen |
| Themen | Gründung |
| Frist | ausgelaufen, Neuanträge nicht mehr möglich, ersetzt durch ERP-Förderkredit KMU (365/366) und KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376) |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Nur noch relevant für bestehende Darlehensverhältnisse
- Neuanträge werden nicht mehr angenommen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058) beantragen?

ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058) richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Selbstständige und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Nur noch relevant für bestehende Darlehensverhältnisse

### Wie viel Geld gibt es bei ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058)?

Der Höchstbetrag beträgt 500.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058) beantragen?

ausgelaufen, Neuanträge nicht mehr möglich, ersetzt durch ERP-Förderkredit KMU (365/366) und KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Kapital-f%C3%BCr-Gr%C3%BCndung-(058)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erp-kapital-fuer-gruendung-kfw-programm-058-kfw-aus-mitteln-des-erp-sondervermoegens
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erp-kapital-fuer-gruendung-kfw-programm-058-kfw-aus-mitteln-des-erp-sondervermoegens
