# Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG)

Brandenburg verpflichtet Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu einer jährlichen Sonderabgabe an die Standortgemeinden. Für Windenergieanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen wurden, sind es 10.000 Euro je Anlage und Jahr; für Anlagen ab dem 1. Januar 2026 sind es 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr. Photovoltaikanlagen zahlen 2.000 Euro je Megawatt und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Radius von 3 Kilometern (Altanlagen) beziehungsweise 2,5 Kilometern (ab 2026) um den Anlagenstandort; die Aufteilung erfolgt nach Flächenanteil, Beträge unter 50 Euro pro Jahr werden auf die übrigen Gemeinden umgelegt. Zahlung jeweils bis zum 30. April des Folgejahres, Vorausleistungen für bis zu zehn Jahre sind vereinbar. Das Gesetz trat am 28. November 2025 an die Stelle des BbgWindAbgG.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Zahlung durch die Anlagenbetreiber an die Gemeinden |
| Ebene | Land |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | laufend; Zahlung jeweils bis 30. April des auf das Betriebsjahr folgenden Jahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Windenergieanlage nach BImSchG genehmigt und nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen
- Ausgenommen sind Anlagen, die in den EEG-Ausschreibungen 2017, 2018 und 2019 bezuschlagt wurden
- Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab mehr als 1 Megawatt installierter Leistung
- Gemeindegebiet ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern (Inbetriebnahme bis 2025) bzw. 2,5 Kilometern (ab 2026)
- Zweckbindung der Mittel für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz erneuerbarer Energien im Sinn des Paragrafen 22b Absatz 6 EEG

## Kombinierbarkeit

Tritt neben die freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG) beantragen?

Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Windenergieanlage nach BImSchG genehmigt und nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen

### Wo gilt Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG)?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG) beantragen?

laufend; Zahlung jeweils bis 30. April des auf das Betriebsjahr folgenden Jahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Tritt neben die freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgeesg
- Antragstellung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgeesg
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erneuerbare-energien-sonderabgabengesetz-brandenburg-bbgeesg-land-brandenburg-zahlung-durc
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erneuerbare-energien-sonderabgabengesetz-brandenburg-bbgeesg-land-brandenburg-zahlung-durc
