# Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung

Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Das Merkzeichen bekommt, wer bei einem GdB von mindestens 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, wer blind oder wesentlich sehbehindert ist oder wer gehoerlos ist beziehungsweise sich auch mit Hoerhilfen nicht ausreichend verständigen kann. Vollständig befreit werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt, Befreiungen werden nicht automatisch gewährt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Ermäßigung oder Befreiung kann rückwirkend für bis zu drei Jahre ab Antragstellung gewährt werden. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid mit Merkzeichen RF für die Ermäßigung
- Taubblindheit oder Bezug von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII beziehungsweise Sonderfuersorge nach Paragraf 27e BVG für die volle Befreiung
- Antrag mit lesbaren Kopien der Nachweise beim Beitragsservice
- Beitragsnummer, falls bereits angemeldet

## Kombinierbarkeit

Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren im selben Haushalt zahlen keinen zusätzlichen Beitrag. Wer aus sozialen Gründen ohnehin befreit ist, etwa als Bürgergeldbeziehender, braucht die Ermäßigung nach RF nicht zusätzlich.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung beantragen?

Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid mit Merkzeichen RF für die Ermäßigung

### Wo gilt Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung beantragen?

Ermäßigung oder Befreiung kann rückwirkend für bis zu drei Jahre ab Antragstellung gewährt werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung mit anderen Förderungen kombinieren?

Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren im selben Haushalt zahlen keinen zusätzlichen Beitrag. Wer aus sozialen Gründen ohnehin befreit ist, etwa als Bürgergeldbeziehender, braucht die Ermäßigung nach RF nicht zusätzlich. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html
- Antragstellung: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ermaessigung-und-befreiung-vom-rundfunkbeitrag-bei-behinderung-ard-zdf-deutschlandradio-be
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ermaessigung-und-befreiung-vom-rundfunkbeitrag-bei-behinderung-ard-zdf-deutschlandradio-be
