# Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)

Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel das Jugendamt der Kommune |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Bildung, Sozialleistung |
| Frist | Der Erlass oder die Übernahme erfolgt auf Antrag, die Ausgestaltung regeln Land und Kommune. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
- Antrag beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe beziehungsweise beim Jugendamt
- Automatische Unzumutbarkeit bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld
- In anderen Fällen Nachweis, dass die Belastung nicht zumutbar ist

## Kombinierbarkeit

Der Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld führt automatisch dazu, dass der Kita-Beitrag als nicht zumutbar gilt. Einzelne Bundesländer und Kommunen stellen die Betreuung darüber hinaus ganz oder teilweise beitragsfrei.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII) beantragen?

Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege

### Wo gilt Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII) beantragen?

Der Erlass oder die Übernahme erfolgt auf Antrag, die Ausgestaltung regeln Land und Kommune. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld führt automatisch dazu, dass der Kita-Beitrag als nicht zumutbar gilt. Einzelne Bundesländer und Kommunen stellen die Betreuung darüber hinaus ganz oder teilweise beitragsfrei. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/90.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/90.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erlass-und-ermaessigung-der-kita-beitraege-paragraf-90-sgb-viii-traeger-der-oeffentlichen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erlass-und-ermaessigung-der-kita-beitraege-paragraf-90-sgb-viii-traeger-der-oeffentlichen
