# Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG)

Für Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften ist entscheidend, wie viel Volumen in einer Runde tatsächlich ausgeschrieben wird. Das Basisvolumen von 10.000 Megawatt pro Jahr (2024 bis 2028) erhöht sich um die im Vorjahr nicht bezuschlagten Mengen und verringert sich unter anderem um die Leistung von Anlagen ohne ausschreibungsbestimmten Wert, die im Vorjahr als in Betrieb genommen gemeldet wurden. Genau darunter fallen die ausschreibungsfrei geförderten Bürgerenergieanlagen nach Paragraf 22b EEG: Sie mindern das Volumen der regulären Ausschreibung. Die Bundesnetzagentur kann das Volumen zusätzlich um bis zu 30 Prozent erhöhen oder verringern und stellt die Anpassung jährlich bis zum 15. März fest. Bei drohender Unterzeichnung kann sie das Volumen eines Gebotstermins kürzen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Energie |
| Frist | laufend; Feststellung jährlich bis 15. März |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Feststellung der Volumenanpassung durch die Bundesnetzagentur jährlich bis zum 15. März
- Verteilung der Anpassungsmenge gleichmäßig auf die folgenden vier noch nicht bekanntgemachten Gebotstermine
- Kürzung wegen drohender Unterzeichnung nur unter den Voraussetzungen des Paragrafen 28 Absatz 6 EEG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG) beantragen?

Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG) richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Feststellung der Volumenanpassung durch die Bundesnetzagentur jährlich bis zum 15. März

### Wo gilt Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG) beantragen?

laufend; Feststellung jährlich bis 15. März Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__28.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/start.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erhoehung-und-verringerung-des-ausschreibungsvolumens-wind-an-land-paragraf-28-eeg-bundesn
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erhoehung-und-verringerung-des-ausschreibungsvolumens-wind-an-land-paragraf-28-eeg-bundesn
