# Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV)

Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die nach dem Schaetzwert ermittelte Strommenge für Fahrzeuge der Klassen M3 und N3 abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 der 38. BImSchV mit dem Faktor 4 multipliziert. Der erhöhte Faktor tritt an die Stelle des allgemeinen Anrechnungsfaktors 3, er kommt nicht zusätzlich dazu; die anrechenbare Menge steigt gegenueber heute also um rund ein Drittel und nicht um ein Vielfaches. Der Faktor sinkt danach schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Am Antragsweg aendert sich nichts: Der Faktor wird von der Verwaltung angewendet und muss nicht gesondert beantragt werden, Antragsteller melden weiterhin nur die Fahrzeuge. Für das laufende Verpflichtungsjahr 2026 gilt der Faktor noch nicht.

> **Achtung: dieses Programm ist angekündigt, aber noch nicht antragsfähig.**

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Umweltbundesamt, Rechtsgrundlage 38. BImSchV |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen |
| Themen | THG-Quote, Mobilität |
| Frist | gilt ab Kalenderjahr 2027, Meldung jeweils bis 15. November des Verpflichtungsjahres |
| Status | geplant |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Fahrzeug der Klasse M3 oder N3, rein batterieelektrisch
- Gilt erstmals für das Kalenderjahr 2027
- Kein gesonderter Antrag noetig, Anwendung erfolgt im Rahmen der Meldung nach § 7
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I je Fahrzeug
- Meldefrist wie bei allen Fahrzeugmeldungen der 15. November des Verpflichtungsjahres

## Kombinierbarkeit

Tritt an die Stelle des allgemeinen Anrechnungsfaktors 3 nach § 5 Abs. 3 der 38. BImSchV und wirkt nicht zusätzlich zu diesem

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV) beantragen?

Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV) richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Fahrzeug der Klasse M3 oder N3, rein batterieelektrisch

### Wo gilt Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV) beantragen?

gilt ab Kalenderjahr 2027, Meldung jeweils bis 15. November des Verpflichtungsjahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV) mit anderen Förderungen kombinieren?

Tritt an die Stelle des allgemeinen Anrechnungsfaktors 3 nach § 5 Abs. 3 der 38. BImSchV und wirkt nicht zusätzlich zu diesem Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- Antragstellung: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erhoehter-anrechnungsfaktor-fuer-e-busse-und-schwere-e-lkw-ab-2027-7-abs-6-der-38-bimschv
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/thg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erhoehter-anrechnungsfaktor-fuer-e-busse-und-schwere-e-lkw-ab-2027-7-abs-6-der-38-bimschv
