# Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und vermietet, kann die Sanierungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils bis zu 7 Prozent absetzen. In zwölf Jahren sind so 100 Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben. Der Haken: Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt sein, und ohne deren Bescheinigung erkennt das Finanzamt nichts an. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern die begünstigten Kosten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 9 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Privatpersonen |
| Themen | Sanierung, Kultur, Wohnen und Miete |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gebäude ist nach Landesrecht ein Baudenkmal
- Abstimmung der Baumaßnahmen mit der zuständigen Denkmalbehörde vor Beginn
- Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle über Art und Höhe der Aufwendungen
- Aufwendungen sind zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich
- Kosten dürfen nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sein

## Kombinierbarkeit

Nicht anwendbar, soweit die Kosten durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA) beantragen?

Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA) richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gebäude ist nach Landesrecht ein Baudenkmal

### Wie viel Geld gibt es bei Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 9 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht anwendbar, soweit die Kosten durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erhoehte-absetzungen-fuer-vermietete-baudenkmale-7i-estg-denkmal-afa-bund-bescheinigung-du
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erhoehte-absetzungen-fuer-vermietete-baudenkmale-7i-estg-denkmal-afa-bund-bescheinigung-du
